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Buß-
und Bettag -
Gelegenheit zur Umkehr und zum Gebet
Als
staatlicher Feiertag wurde der Bußtag in fast
allen Bundesländern gestrichen
Seit
1996 ist der Buß- und Bettag in fast allen
Bundesländern bis auf Sachsen ein rein
kirchlicher Feiertag. Wenn dieser Feiertag auf
dem Kalender steht, gibt es für die
Arbeitnehmer und Schüler keinen freien Tag.
Allerdings ist allen der Besuch des
Gottesdienstes zu ermöglichen, wenn keine
dienstlichen Gründe dagegen sprechen. So sieht
es das Niedersächsische Gesetz über die
Feiertage (§
10 NFeiertagsG) vor. In der Regel finden jedoch
die Gottesdienste in der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
am Abend statt.
Die
Tradition der Bußtage reicht weit bis ins
Mittelalter zurück. Die mittelalterliche Kirche
kannte zwei Arten von Bußtagen: Besondere Bußtage,
die Anlass bezogen und ohne Zusammenhang mit dem
Kirchenjahr von der staatlichen Obrigkeit, nicht
von der Kirche, angeordnet wurden. Daneben gab
und gibt es regelmäßige Fastentage mit Bußcharakter,
die im Kalender festgelegt wurden. Bis heute ist
die Passionszeit vor Ostern und die Adventszeit
vor Weihnachten eine solche Zeit der Buße und
Einkehr.
Noch 1878 gab es in 28 deutschen Ländern 47 verschiedene
Bußtage an 24 Tagen. Doch war schon im 18.
Jahrhundert die Anzahl der Bußtage verringert
und damit eine Entwicklung angebahnt worden,
deren Ergebnis ein jährlicher Bußtag war. Ins
19. Jahrhundert fallen die Bestrebungen, einen
festen Termin eines solchen Bußtages für die
evangelischen Kirchen Deutschlands zu finden.
Die Eisenacher Konferenz schlug 1852 den
Mittwoch vor dem letzten Sonntag des
Kirchenjahres vor. Während sich die nord- und
mitteldeutschen Landeskirchen 1893 dieser
Regelung anschlossen, setzte sich in Süddeutschland
dieser Termin erst im 20. Jahrhundert durch. Bis
1995 war der Buß- und Bettag ein gesetzlicher
Feiertag, dann wurde er gegen den Widerstand der
Kirchen im Zuge der Einführung der
Pflegeversicherung in allen Bundesländern - außer
Sachsen - gestrichen. Der zusätzliche
Arbeitstag, so die Begründung für die
Streichung, sollte den Unternehmen als Ausgleich
für ihren Beitragsanteil dienen.
Vom
Kirchenjahr her liegt der Buß- und Bettag
zwischen dem Volkstrauertag und dem Toten- bzw.
dem Ewigkeitssonntag.
Am
Volkstrauertag, der ein staatlicher Gedenktag
ist, wird an die Opfer beiden Weltkriege und der
NS-Diktatur gedacht. Die Kirchen nehmen dieses
Gedenken inhaltlich in ihre Gottesdienste auf.
Am
Ewigkeitssonntag, dem letzten Tag des
Kirchenjahres, steht die Endlichkeit des (persönlichen) Lebens im
Mittelpunkt. Außerdem wird in vielen
Kirchengemeinden an die Verstorbenen des zurückliegenden
Jahres gedacht. Häufig werden die Angehörigen
dazu eingeladen.
Der
Buß- und Bettag kann deshalb Raum geben, die
Verantwortung des Staates und seiner Bürger für
die Demokratie, Menschenrechte und Menschenwürde
hervorzuheben. Zugleich bietet er Raum, das
eigene Leben vor Gott und den Mitmenschen im
Gebet und im Gottesdienst zu überdenken.
Im
Rahmen der ökumenischen Friedensdekade bildet
der Buß- und Bettag jeweils den Abschluss.
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