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Bedeutung |
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Von
der Trauung ist in der Bibel nicht unmittelbar
die Rede, sieht man einmal vom Buch Tobias (7f.)
ab, das zu den so genannten Apokryphen (Bücher,
die nicht in den Kernbestand biblischer
Schriften aufgenommen wurden) gehört. Ehe und
Sexualität sind hingegen schon ein biblisches
Thema, z.B. in den biblischen Schöpfungserzählungen
(1. Mose 1,1-2,4 und 2,4-25). Dort wird der
Ursprung des Menschen, seine Bestimmung und sein
Bezogensein sowohl auf Gott als auch auf den
Mitmenschen beschrieben: "Gott schuf den
Menschen zu seinem Bilde ... und schuf sie als
Mann und Frau." (1. Mose 1,27) Und:
"Es ist nicht gut, dass der Mensch allein
sei; ich will ihm eine Gefährtin machen
..." (l. Mose 2,18) Beide Geschlechter sind
voneinander verschieden und ergänzen sich in
ihrem Gegenüber. Das findet seinen stärksten
Ausdruck in dem leidenschaftlichen Drang der
Geschlechter zueinander: "Darum wird ein
Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und
seinem Weibe anhangen, denn sie werden sein ein
Fleisch..." (1. Mose 2,24) Indem sie Kinder
zeugen und erziehen, haben sie Teil an dem
Auftrag, die Schöpfung zu erhalten und zu
gestalten: "... seid fruchtbar und mehret
euch... und machet euch die Erde Untertan."
(1. Mose 1,28) Dem hat Gott seinen Beistand und
Erfüllung zugesagt: "... und er segnete
sie." Die biblischen Schöpfungserzählungen
begründen also nicht die Ehe als Institution,
sondern dass Mann und Frau aneinander gewiesen
sind.
Das
Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch
die Liebe miteinander verbunden sind, die in der
Liebe Gottes gründet: "Ihr seid zur
Freiheit berufen,... durch die Liebe diene einer
dem anderen." (Galater 5,13) Mit dem Wort
Liebe (agape) wird im Neuen Testament die Nächstenliebe
bezeichnet. Sie beinhaltet gegenseitige Achtung,
Anerkennung, Annahme, Fürsorge, Rücksicht und
Beistand (vgl. Epheser 5).
Die
Ehe als Rechtsinstitut ist zwar - wie Martin
Luther es nannte - "ein weltlich Ding"
und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen
ausgesetzt, ihr kommt aber insofern eine
besondere Bedeutung zu, als sich in ihr
exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den
Menschen abbildet und konkret erfahren und
gelebt werden kann. In einer lebenslangen,
treuen und partnerschaftlich-respektvollen
Beziehung können sich Gottes Liebe zum Leben,
seine Wertschätzung des Menschen und seine
Treue spiegeln. Die biblischen Aussagen überschreiten
immer wieder das Eheverständnis und die
Ehepraxis der jeweiligen Zeit, also auch die
jeweilige Rechtsform. Besonders deutlich wird
das, wenn Jesus die legale Scheidungspraxis
seiner Zeit kritisiert, die Frauen wie Objekte
behandelte. In Epheser 5 wird außerdem die
damals selbstverständliche Unterordnung der
Frau unter den Mann nicht einfach
fortgeschrieben, sondern Hingabe wird, entgegen
dem üblichen Rollenverständnis, auch von den Männern
erwartet.
Die
Autoren der biblischen Schriften verschließen
nicht die Augen davor, dass es in der Ehe Gefährdungen,
Schuld und Scheitern gibt. Deshalb enthält die
Bibel Schutzbestimmungen für die Gemeinschaft
in Ehe und Familie, z. B. das vierte Gebot, das
die Achtung und Ehre vor den Eltern fordert, das
sechste Gebot, das den Ehebruch verbietet und
das zehnte Gebot, das das Begehren anderer
Frauen und Männer untersagt. Im Alten Testament
wird dem Mann unter bestimmten Bedingungen
erlaubt, seine Frau wegzuschicken (5. Mose 24,1)
und ihr dazu einen Scheidebrief auszustellen,
z.B. "weil er etwas Schändliches an ihr
gefunden hat". Der Frau waren ähnliche Möglichkeiten
verwehrt. Jesus lehnte diese Praxis (Matthäus
5,31-32) scharf ab und verwies auf die
lebenslange und umfassende Bestimmung von Frau
und Mann füreinander, wie Gott sie bei der Schöpfung
angelegt hat: "Was Gott zusammengefügt
hat, das soll der Mensch nicht scheiden."
(Markus 10,9; Matthäus 19,6) Neben dieser
prinzipiellen Ablehnung der Ehescheidung gibt es
im Neuen Testament Aussagen, die zeigen, dass
man sich gezwungen sah, seelsorgerlich mit
diesem Grundsatz umzugehen (vgl. z.B. 1.
Korinther 7,12).
Die
obligatorische staatliche Eheschließung ist zunächst
in Preußen 1873, dann zum 1. Januar 1876 für
ganz Deutschland in Geltung gesetzt worden. Die
Trauung in der evangelischen Kirche fragt ausdrücklich
danach, ob die Heiratswilligen eine
"christliche Ehe" führen wollen.
Diese Frage kann auf dem Standesamt nicht
gestellt werden. Da die Ehe - anders als in der
katholischen Kirche - in der evangelischen
Kirche nicht als Sakrament gilt, wird die vor
dem Standesamt geschlossene Ehe von der Kirche
als gültig anerkannt. Beide Kirchen sehen die
Ehe als prinzipiell unauflösbar an. Daraus ist
jedoch keine generelle Unmöglichkeit der
Ehescheidung zu schließen. Zudem ist in der
evangelischen Kirche die Wiederverheiratung
Geschiedener möglich. Voraussetzung dafür ist
jedoch, dass etwa der künftige Ehepartner nicht
der Scheidungsgrund war. Nach römisch-katholischem
Recht dürfen Wiederverheiratete nicht an der
Feier der Eucharistie teilnehmen. -> Ehe
Quelle:
Udo Hahn
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Fragen |
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Dürfen
wir während des Gottesdienstes fotografieren
oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich
gehandhabt. Wenn das Fotografieren während des
Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht in der
Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst
noch Bilder zu machen. Wenn es erlaubt ist, wird
meistens darum gebeten, dass eine einzige Person
das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige
Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets
der Gottesdienst und nicht das Fotografieren
stehen..
Ist
es möglich, die Kirche besonders zu schmücken,
und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten
Kirchen möglich. Alles, was über den bereits
vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen
Sie selbst bezahlen und meist auch selbst
organisieren.
Was
kostet die Trauung?
Dies ist in den einzelnen Gemeinden
unterschiedlich geregelt. Während der
Traugottesdienst in vielen Gemeinden für
Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere
eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer
heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche
Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den
zuständigen Pastor oder die zuständige
Pastorin nach den örtlichen Regeln.
Dürfen
wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei
unserer Trauung verwendet wird?
In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie
Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Wir
wollen uns von einem Pfarrer oder einer
Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die
aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die
Trauung stattfindet. Ist das möglich?
Ja,
das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie
Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.
Können
wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche
Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für
Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können
die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden
Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit
Ihrem Gemeindebüro und dem Pastor oder der
Pastorin absprechen. In der Karwoche und an
einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Wir
sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns
kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch
nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über
den Eintritt oder Wiedereintritt in die
evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie
unter www.evangelisch.info
weitere Informationen
Nur
einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns
kirchlich trauen lassen?
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die
Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus.
Gehört einer der Ehepartner der evangelischen,
der andere Ehepartner einer anderen christlichen
Kirche an, kann an der evangelischen Trauung
auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der
anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so
gibt es verschiedene Regelungen. Einige
Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine
evangelische Trauung an, andere Landeskirchen
kennen die Möglichkeit eines
"Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung".
Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt
in den einzelnen Gemeinden in Deutschland
unterschiedlich aus. Um eine konkrete
Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in
Ihrer Gemeinde nach, in der Sie getraut werden
wollen.
Kann
man einen Gottesdienst anlässlich einer
Jubelhochzeit feiern?
Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein
solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne
und würdige Möglichkeit sein, an Ihre
kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in
Ihrem Pfarramt nach.
Gibt
es eine ökumenische Trauung?
Eigentlich nicht. aber wenn ein Partner
evangelisch, und der andere katholisch ist, kann
entweder ein evangelischer Gottesdienst mit
Beteiligung eines katholischen Priesters oder
ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung
eines evangelischen Pfarrers bzw. einer
Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich
wird dies "ökumenisch" genannt.
Gibt
es ein kirchliches Ritual anlässlich einer
Scheidung?
Eine wichtige Aufgabe von Pastorinnen und
Pastoren die Begleitung von Menschen in
Krisensituationen. Welche Formen und Rituale für
Sie sinnvoll und möglich sind sprechen Sie
bitte bei hrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer
an. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es
bisher in der evangelischen Kirche nicht,
allerdings wird darüber derzeit an
verschiedenen Stellen diskutiert.
Können
wir uns als gleichgeschlechtliches Paar
kirchlich trauen lassen?
Dies
ist nach evangelischem Verständnis nicht möglich.
Allerdings gibt es in einigen Gemeinden die Möglichkeit
der Segnung oder gottesdienstlichen Begleitung
gleichgeschlechtlicher Paare. . Sprechen Sie
Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an!
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte
an Ihre zuständige(n) PastorIn (zu
den Gemeinden).
Quelle:
ekd
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