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Bedeutung |
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Im
Kirchenjahresverlauf ist der sogenannte
Volkstrauertag stets der "vorletzte Sonntag
im Kirchenjahr", wie er auch offiziell heißt.
Er liegt also immer zwei Wochen vor dem Ersten
Advent in der Monatsmitte des Novembers und ist
kein originär kirchlicher Feiertag. Als
sichtbarer Ausdruck öffentlicher Gedenk- und
Erinnerungskultur wird dieser Sonntag heute als
Tag des mahnenden Gedenkens vor den Auswirkungen
von Krieg und Gewaltherrschaft in Kirchen und öffentlichen
Einrichtungen begangen. Häufig folgt einem
Gottesdienst mit entsprechendem Gedenken eine
Feierstunde in öffentlichen Räumen mit
Lesungen, Ansprachen und Musik. An Ehrenmälern
für die Opfer von Krieg und Gewalt werden
Trauerkränze und Blumen niedergelegt. Um den
Volkstrauertag herum findet seit 1980 die Ökumenische
Friedensdekade statt (vom drittletzten Sonntag
des Kirchenjahres bis zum Buß- und Bettag vor
dem Ewigkeitssonntag). Sie greift thematisch die
Inhalte des Volkstrauertages auf und stellt
diese in einen Bezug zur Gegenwart.
Erstmals
wurde ein Volkstrauertag 1922 mit einer
Feierstunde im Reichstag begangen. Der damalige
Reichstagspräsident Paul Löbe mahnte in
Erinnerung an die vielen Gefallenen des Ersten
Weltkrieges (1914-1918): "Leiden zu
lindern, Wunden zu heilen, aber auch Tote zu
ehren, Verlorene zu beklagen, bedeutet Abkehr
von Hass, bedeutet Hinkehr zur Liebe, und unsere
Welt hat die Liebe not." Angeregt hatte
diesen Tag der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge,
der 1919 gegründet worden war, um der vielen
Kriegstoten zu gedenken und die unzähligen
Kriegsgräber würdevoll zu pflegen. Auch ohne
gesetzliche Festlegung wurde dieser Feiertag
schnell eine Institution mit Tradition. 1934
funktionierten die Nationalsozialisten den Tag
zum Staatsfeiertag um, den sie
"Heldengedenktag" nannten und auf den
16. März verlegten. Die versöhnende Idee der
ursprünglichen Initiatoren blieb bei diesen
militaristischen und nationalistischen
Propagandaveranstaltungen völlig auf der
Strecke. Nach den grauenvollen Erfahrungen des
Zweiten Weltkrieges (1939-1945) wurde der
Volkstrauertag im Sinne eines würdevollen
Gedenktages in der jungen Bundesrepublik
wiederbelebt. In klarer Abgrenzung zum
propagandistischen "Heldengedenktag"
verlegte man den Termin 1952 in den November.
Seit 1969 ist der Volkstrauertag in
Niedersachsen durch Landesgesetz geschützt. So
sind alle öffentlichen
Unterhaltungsveranstaltungen nicht erlaubt,
"außer wenn sie der
geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren
Interesse der Kunst, Wissenschaft oder
Volksbildung dienen und auf den ernsten
Charakter des Tages Rücksicht nehmen". (NfeiertagsG,
§6, Absatz 2). |
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