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An
wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die
Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde
vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die
Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie
dem örtlichen Telefonbuch oder dem
Gemeindebrief. Viele Kirchengemeinden finden Sie
auch schon im Internet. Die Möglichkeit zum
Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen
zusätzlich durch besondere
Wiedereintrittsstellen eröffnet. Unter http://www.evangelisch.info/
können Sie direkt Kontakt mit einer der 23
evangelischen Kirchen aufnehmen.
Werde
ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich
von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig
anerkannt. Darum werden Sie bei einem
Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch
dann nicht, wenn Sie früher einer anderen
anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört
haben.
Und
wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft
angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die
evangelische Kirche aufgenommen. Dem
Gottesdienst geht in der Regel ein
Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche
voraus. Sie können so den christlichen Glauben
näher kennen lernen. Weitere Informationen
bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Muss
ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die
Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel
lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder
einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem
Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie
sollten sich allerdings selbst prüfen, wie
ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen
Ihre Unterschrift nicht unter ein
Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine
wichtige Entscheidung.
Werde
ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten,
kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt
gemacht werden.
Was
habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr
tauschen sich die Menschen über ihren Glauben
aus und bekommen dadurch neue Anregungen für
die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel
des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der
Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B.
das Recht, ein Patenamt zu übernehmen,
kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B.
die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis)
und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde
teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den
alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum
Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen
oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu
lassen. Lesen Sie mehr unter: "Die"
zehn AnGebote der Kirche
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin
nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie
Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem
werden bei einem Wiedereintritt die Daten über
den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und
möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was
kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist,
im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen
Stellen, kostenlos.
Was
kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar
keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche,
Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel
müssen 9 Prozent der Lohn- oder
Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab
einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für
Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und
2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.
Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und
verheiratet ist, zahlt nur 12,69 €
Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann
als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer
abgesetzt werden. So verringert sich Ihre
Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre
Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und
Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer
unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte
haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit
nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was
hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der
Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt
die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein
eigenes kirchliches System wäre erheblich
teurer.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte
an Ihre zuständige(n) PastorIn (zu
den Gemeinden).
Quelle:
ekd
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